#058 Effiziente Vermögensgestaltung durch Familienpools Teil 2: Kosteneinsparungen im Immobiliensektor mit Nils Ruttkamp

Shownotes

In dieser zweiten Folge unseres Podcasts beleuchten wir das Thema "Familienpools in der Immobilienwirtschaft" aus der Perspektive eines erfahrenen Experten. Unser Gast, Rechtsanwalt Nils Ruttkamp, bringt seine umfassende Expertise in den Bereichen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht ein, um zu erläutern, wie Familien durch die Bildung von Familienpool-Gesellschaften erhebliche Kosten im Immobiliensektor einsparen können🏡

Das Gespräch bietet einen tiefen Einblick in die Funktionsweise von Familienpools und erörtert, wie diese rechtlichen Konstrukte nicht nur zur Kostenreduzierung beitragen, sondern auch zur effektiven Verwaltung und zum Schutz des Familienvermögens dienen. Herr Ruttkamp diskutiert praxisnahe Beispiele und Strategien, die Familien helfen, ihre Immobilieninvestitionen zu optimieren🚀

Diese Episode richtet sich sowohl an Immobilienprofis als auch an Familien, die daran interessiert sind, ihr Immobilienvermögen strategisch und kostenbewusst zu verwalten. Sie bietet wertvolle Einblicke und praktische Ratschläge von einem führenden Experten auf diesem Gebiet📝

Kontakt: Kontaktieren Sie uns unter 02331 6289918 oder per E-Mail: mg@meinerg.de. 📞📧

Wenn auch ihr euch näher mit dem Thema Immobilien befassen wollt, meldet euch doch einfach mal in unserem KOSTENLOSEN Immobilienclub an🏡

Link zum Immobilienclub für interessierte: https://meinerg.immobilienbegleiter.com/

Link zur Baufinanzierungsanfrage: https://www.meinerg.de/finanzierung

Familienpool

Immobilieninvestment

Gelsparen

richtiginvestieren

Familieninvestment

Immobilien

Innovation

Immobilien #FamilienpoolImmobilien

ImmobilienSparen

ErbrechtExperte

SteuerrechtTipps

Gesellschaftsrecht

ImmobilienInvest

Vermögensgestaltung

Kostenoptimierung

ImmobilienPodcast

RechtsanwaltInsights

Transkript anzeigen

00:00:03: Willkommen bei R&G – Zeit für Neues, dem Immobilien- und Investment Podcast.

00:00:10: Begleite Immobilienexperte und Baufinanzierer Marc Günther auf einer Reise durch die faszinierende Welt der Investoren!

00:00:18: Wenn wir jetzt die erste Phase mal abgeschlossen haben.

00:00:21: Wir sind jetzt in der zweiten Haltephase, da sind wir ja gerade eigentlich schon so ein bisschen drauf eingegangen.

00:00:25: also man hat die Möglichkeit Abschreibungspotenzial zu heben.

00:00:30: Hat man in dieser zweiten Phase noch andere Mehrwerte?

00:00:33: Die wir jetzt grade noch nicht angesprochen haben, fällt da noch was ein?

00:00:38: Also ich sag mal für die vielleicht um an der Stelle nochmal auf die Erste Phase zurückzukommen Es gibt noch einen ganz anderen Punkt, über den wir noch gar nicht gesprochen haben.

00:00:48: Und zwar die Möglichkeit hier in dem Gesellschaftsvertrag auch schon für diesen... Abschnitt, Lebensabschnitt schon entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufzunehmen.

00:00:58: Das heißt ich muss ja immer eins sehen.

00:00:59: Ich kann ja dieser Gesellschaft immer einen Gesellschafts- vertrag zugrunde legen.

00:01:04: Den kann ich auch immer wieder privat schriftlich ändern.

00:01:06: das heißt ich kann im Grunde auch fortlaufend immer diesen Gesellschafts Vertrag an die aktuelle Situation anpassen oder kann zum Beispiel gewisse Sachen absichern.

00:01:14: Ja ich kann Geschäftsführungsbefugnisse regeln Sonderrechte regeln an der Stelle vielleicht auch nachfolgeberechtigte Personen festlegen, um eben... da auch einfach so ein bisschen für den Fall der Fälle vorzubeugen.

00:01:28: Auch das sind alles wichtige Aspekte, die ich schon in dieser Anfangsphase theoretisch mit aufnehmen kann weil ich vielleicht sage klar wir finanzieren das Ganze gerade noch und sind da irgendwo eine Aufbauffase.

00:01:39: aber trotzdem habe ich vielleicht schon Frauen Kinder, die sich an der Stelle auch ein bisschen absichern bedenken möchte oder ausschließen möchte dass irgendwie andere Personen in die Gesellschaft eintreten können oder ähnliches.

00:01:53: Wo ist da mein Mehrwert, das in diesem Gesellschaftsvertrag festzuhalten?

00:01:57: Weil ich habe doch einen Testament oder also im Idealfall hab' ich vielleicht ein Testament.

00:02:01: Vielleicht hat der eine oder andere noch keins aber ich habe auch die Möglichkeit das testamentarisch zu regeln.

00:02:07: Genau richtig!

00:02:08: Also grundsätzlich ist es auch was, was in einem Testament- oder Erbvertrag gehört.

00:02:12: Aber danke für die Vorlagen.

00:02:16: Es gibt einen ganz wichtigen Aspekt an der Stelle, und zwar gesellschaftsrecht geht im Erbrecht vor.

00:02:22: Das heißt man muss das Ganze so sehen.

00:02:24: ich kann dem Gesellschaftsvertrag durchaus festlegen wer darf in die Gesellschaft eintreten und kann zwar über diese Vermögensposition meinen Gesellschaftsanteil im Rahmen meines Erbvertrags oder des Testaments verfügen.

00:02:37: Das führt aber nicht unweigerlich dazu, dass derjenige auch gesellschafter werden kann.

00:02:43: Einfaches Beispiel... klassische Familienbild, Vater Mutter zwei Kinder.

00:02:51: Vater hat Immobilienvermögen bringt dieses in eine Familienpoolgesellschaft ein überträgt auf die nächste Generation im Rahmen der vorweggenommen Erbfolge.

00:03:00: Dann habe ich im Gesellschaftsvertrag die Möglichkeit nachfolgeberechtigte Personen festzulegen.

00:03:05: das heißt ich würde da reinschreiben mit Gesellschafter vielleicht die Ehefrau und ansonsten leibliche Abkömmlinge in grader Linie.

00:03:13: Das würde aber bedeuten, dass zum Beispiel für den Fall einer Scheidung oder Ähnliches das Ganze nicht in die Seitenlinie fallen kann.

00:03:23: Und so habe ich die Möglichkeit immer den Gesellschafterkreis exklusiv zu halten und verhindern im Grunde, dass Vermögenswerte an eine Stelle ankommen, wo ich sie nicht haben möchte.

00:03:33: Kannst du das einmal kurz für die Leute, die jetzt nicht so in dieser Erbfolge sich auskennen?

00:03:38: Was meinst du mit gerade Linie und was meinst Du mit der Seitwertslinie?

00:03:43: Also in grader Linie heißt im Grunde... Ja, gerade nach unten.

00:03:47: Das heißt Vater, Mutter auf der ersten Ebene darunter Kinder Enkelkinder und so weiter.

00:03:54: das heißt immer ja ich sage jetzt mal leibliche Abkömmlinge.

00:03:59: die Seitenlinie ist einerseits Geschwister der Eltern beispielsweise aber Ich meine damit auch angeheiratete Familienmitglieder es ist nicht direkt die Seiten Linien an der Stelle Aber angeheIRatete Familiemitglieder die vielleicht gar nicht in diese Gesellschaft ein treten sollen.

00:04:17: Die sollen vielleicht partizipieren, solange sie im Guten mit dabei sind aber die sollen letztlich keine Gesellschaftsanteile bekommen.

00:04:24: also einfach nur um da mal ein Beispiel zu machen ich würde dem gesellschaftsvertrag das genauso anlegen und sagen okay es können Mitgesellschafte also beteiligte Personen können Gesellschafts- anteil übernehmen und darüber hinaus meine Abkömmlinge und deren abkömmlingen.

00:04:42: dann wäre es zum beispiel So, dass wenn ich dann hergehen würde und sagen würde meine Anteile soll aber Meine Freundin auf Mallorca bekommen.

00:04:51: Dann ist das zwar grundsätzlich möglich, dass Ich das regel Aber Wenn der gesellschaftsvertrag an der stelle nicht vorsieht Dass meine freundin auf mallorca dort Eintreten Kann in die gesellschaft Würde Das Nicht Statt Finden Die Würde Maximal Ein Abfindungsanspruch gegen Die Verbleibenden Gesellschafter Bekommen für den Anteil, den ich übertragen habe.

00:05:13: und da ist es dann wieder Frage des Gesellschaftsvertrages.

00:05:16: Wie hoch wäre so eine Abfindung an der Stelle zu zahlen?

00:05:19: Die kann ich entsprechend reduzieren sodass ich mich da im Grunde was die Gesellschaft angeht etwas exklusiv halte.

00:05:26: Also das heißt auch, ich hatte eigentlich diesen Vermögenschutz erst so bedacht für die letzte Phase irgendwo.

00:05:32: Aber ganz im Gegenteil macht es ja hier an der Stelle schon Sinn wenn's jetzt darum geht.

00:05:37: also ich sage mal selbst wenn ich in meinen Testament reinschreibe die Freundin auf Mallorca soll all mein Vermögen kriegen solange ich im GBR-Vertrag also im Gesellschaftsvertrag die Regelung anders vorgesehen habe wird immer der Gesellschaftsvertrag als Allererstes bevorzugt und erst danach kommt quasi das Testament.

00:05:58: Also von einer rechtlichen Reihenfolge, alles was im Gesellschafts-Vertrag festhalten wird hat immer voran?

00:06:04: Genau richtig!

00:06:05: Das betrifft insbesondere diesen... Ich erstelle diesen Aspekt der nachfolgeberechtigten Personen zum Beispiel.

00:06:12: Also ich kann da einfach festlegen, wer die Anteile bekommen soll.

00:06:15: Ansonsten gibt es da ja weniger Überschneidungspunkte.

00:06:17: Man muss vielleicht an dieser Stelle noch gesagt differenzieren zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

00:06:23: Bei Personengestschaften ist es so dass ich eine Sonderrechtsnachfolge habe das heißt im Grunde die Anteil auch direkt nur an nachfolgeberechtigte Personen übergehen.

00:06:32: bei Kapitagesellschaften sind die Anteile per se erstmal vererblich und würden dann, ich sag jetzt mal über ein Automatismus erst an die Erben fallen und dann auf die vielleicht nachfolgeberechtigten Personen übertragen werden.

00:06:49: Also das ist vielleicht als kleine Unterscheidung aber grundsätzlich ist es genau richtig dass was im Gesellschaftsvertrag steht geht erstmal dem Erbrech, dem Erbvertrag oder Testament an der Stelle vor.

00:07:00: Also wir halten uns durch die Eintragung der GBR, halten wir uns flexibler was unsere Möglichkeiten im Verkaufsfall in Prinzip angeht und wir haben auch noch zusätzliche Sicherungsmöglichkeiten also so eine Art Schutzmantel um unsere Vermögenswerte schon drum zu legen.

00:07:15: Auf jeden Fall.

00:07:16: Und das ist nicht nur für den Erbfall, den wir jetzt gerade besprochen haben sondern auch für ganz andere Konstellationen bei dem Insolvenzfall, der Entscheidungsfall oder sonstige Aspekte.

00:07:28: Es haben immer die Mitgesellschaft auch die Möglichkeit Anteile einzuziehen wenn gewisse Krisen in Ausnahmesituationen eintreten so dass ich auch da die Möglichkeit wieder habe einerseits zu verhindern, dass vielleicht andere Personen in die Gesellschaft eintreten oder die übermäßig stark an den Vermögenswerten in der Gesellschaft partizipieren.

00:07:47: Also so wäre es auch für den Insolvenzfall zum Beispiel möglich zu sagen also sollte bei einem der Gesellschaft da die Insolvens eintretten oder Fändungsvollstreckungsmaßnahmen anlaufen dann können die übrigen gesellschaft da die Anteile einziehen.

00:08:00: letztlich ist das nie zu null möglich.

00:08:03: Das heißt, dann wäre man wahrscheinlich in ergläubiger Benachteiligung an der Stelle.

00:08:06: aber ich kann zumindest über entsprechende Abfindungsregelungen das soweit senken dass ich sage Ich kann da ein Stück weit das Vermögen schützen.

00:08:15: Also es ist auch gar nicht so unwichtig, finde ich.

00:08:17: Gerade wenn man jetzt mit einem Geschäftspartner oder sowas zusammensacht kommt... Ich bin Unternehmer, du bist Unternehmer!

00:08:23: Lass uns mal gemeinsam immobilieren machen.

00:08:25: Ist ja immer.

00:08:25: dieses latente Risiko einer Insolvenz schwebt über uns allen.

00:08:29: Auch bei einer Privatperson natürlich aber beim Unternehmen vielleicht noch ein Stück weit mehr.

00:08:33: und dann hätte ich aber auch die Möglichkeit an der Stelle Sicherungsabreden zu treffen dass wenn einer von uns beiden in die Insolvent rutschen würde das man dann die Möglichkeit hat Anteile einzufordern sozusagen, die sind ja nicht notariell notwendig dann noch beurkunde zu werden sondern es wäre ein Automatismus der quasi in der Situation eintreten würde.

00:08:55: Genau, und Automatismus nicht unbedingt.

00:08:56: Weil ich diese Einziehung tatsächlich dann auch aktiv vornehmen muss über beispielsweise den Gesellschaftsbeschluss oder ähnliches.

00:09:02: Ich muss das ja schon in irgendeiner Form dokumentieren.

00:09:04: Da habe ich auch ein Interesse dran.

00:09:06: aber ich gebe dir recht also ich kann das privatschriftlich tun.

00:09:10: je nach Rechtsform kann ich natürlich einfach sagen okay wir setzen uns hier zusammen wir unterschreiben dass alle die verbleibenden gesellschaften beschließen eben der Anteil von mark wird aus diesen oder jeden gründen eingezogen.

00:09:23: super.

00:09:24: Also wieder finde ich ein weiterer Mehrwert sozusagen, den ich unbedingt mitnehmen sollte.

00:09:29: Einfach wie so eine Art zusätzlicher Schutzmantel, der nicht um die Immobilie oder das Vermögensgut drumherum binden kann.

00:09:38: also hat es ja am Anfang schon gesagt ist ja egal ob jetzt die Immobile oder aufs Depotwerte oder andere Vermögenwerte sind.

00:09:45: alles dass was an Vermögeswerten in dieser Pool-Gesellschaft drin ist kann an der Stelle geschützt werden.

00:09:51: Genau, auf jeden Fall.

00:09:52: Und das halt für ganz viele verschiedene Aspekte sag ich mal.

00:09:55: Das betrifft den Scheidungsfall, den Vorversterbensfall, dem Insolvenzfall, Armut oder Ähnliches.

00:10:03: ja die eintreten kann weiß ich nicht.

00:10:07: Früher hat man immer gesagt Hartz IV jetzt ist Bürgergeld.

00:10:09: oder so wenn man in die Schiene einmal in Anführungsstrichen abrutscht Auch da kann man das entsprechend vorsehen und genauso dann eben sagen, okay, dann werden die Anteile eingezogen der Gesellschaft ausgeschlossen.

00:10:23: Wenn wir jetzt in die zweite Phase reingehen bleiben diese ganzen Mehrwerte natürlich erhalten.

00:10:29: also das heißt jetzt bin ich nicht mehr eine Aufbauphase sondern ich bin in der Haltephase wird wahrscheinlich das Thema Schutz nochmal mehr Priorität kriegen als jetzt.

00:10:37: herrliche Gestaltung vielleicht an der Stelle, die ich vorher hatte.

00:10:42: Ich sage mal, es gibt ja den einen oder anderen Investor der in dieser zweiten Phase sagt Menschen mein persönlicher Einkommensteuersatz.

00:10:48: Der ist mittlerweile so hoch.

00:10:49: ich möchte jetzt aber gerne in die Vermögensverwaltende GmbH wechseln weil ich da niedrigeren Steuersatze habe als in einer privaten Einkommenssteuer.

00:10:57: hindert mich die GBR an dieser Stelle?

00:11:00: also habe ich in dieser Situation ein Nachteil der entstehen könnte?

00:11:04: Oder spielt das an der Stelle keine Rolle?

00:11:07: Es spielt schon eine Rolle, hat aber keinen Nachteil an der Stelle.

00:11:11: Also in dem Moment wo ich schon mal eine Gesellschaft bin jetzt seit dem ersten Ersten dann ja zwangsläufig diese EGBR ist sogar die EGBL ein umwandlungsfähiger Rechtsträger im Sinne des Umwandelungsgesetzes.

00:11:22: das heißt ich hätte da direkt die perfekte Ausgangssituation um über eine Umwandlung egal welcher Ausprägung dann letztlich auch in zum Beispiel die GmbH zu kommen.

00:11:34: Das müssen wir nochmal hervorheben, finde ich.

00:11:38: Ich kaufe als Mark Günther privat Person, halte das Objekt zehn Jahre und habe mittlerweile ein so tolles Objekt dass sich sage ich will das unbedingt behalten möchte aber jetzt steueroptimiert in die Vermögensverwaltende GmbH.

00:11:50: dann muss ich als mark Günther das objekt der fremden dritten vermögens verwaltenden gmbh an der ich eine hundert prozent Anteile halte verkaufen.

00:11:58: Also ich muss ja im wirklichen Verkaufsprozess durchführen, der an dieser Stelle Grunderwerbsteuer auslöst und natürlich nur Tau- und Gerichtskosten.

00:12:06: Wie sieht jetzt das Szenario aus wenn ich in der Familienpoolgesellschaft gekauft

00:12:10: habe

00:12:10: vor zehn Jahren und möchte die jetzt in die Vermögensverwaltende umwandeln?

00:12:16: Du musst verkaufen, also verkaufen streng genommen nicht.

00:12:21: Es geht auch immer über einen Einbringungsvorgang nennt sich das.

00:12:24: Also steuerlich ist so eine Einbringingung auch ein endgeltlicher Vorgang der dazu führt dass jedenfalls wenn ich aus Privatvermögen ins Betriebsvermogen übertrage ich auch zusätzliches Abschreibungsvolumen zum Beispiel generiere.

00:12:41: Das ist erstmal so, das heißt ich müsste im Grunde die Immobilien dann einbringen in eine Gesellschaft oder Gesellschaftsform.

00:12:50: gewählt habe.

00:12:51: Wenn das jetzt eben die GmbH ist oder eine andere Kapitalgesellschaft an der Stelle ist, dann hab ich eben die Problematik, dass zumindest im Grundewerbsteuergesetz oder eigentlich per Seemengesetz die GMBH wie ein eigener Rechtsträger behandelt wird und insofern hab' ich da einen Rechtssträgewechsel, der für den Grunde werbsteuern bedeuten würde.

00:13:12: Die muss ich erstmal einmal bezahlen weil nicht mehr

00:13:15: ich

00:13:15: oder Marc Günther der Eigentümer die GmbH-Eigentümerin wird.

00:13:22: Das heißt also, wenn wir als Familienpoolgesellschaft im Vorfeld gekauft hätten dann hätte ich jetzt die Möglichkeit einfach die Umwandlung vorzunehmen und würde an der Stelle die Grunderwerbsteuer nicht zahlen müssen.

00:13:34: Genau, nach Ablauf von zehn Jahren jedenfalls.

00:13:37: Aber da hätte ich dann genau die Möglichkeit im Grunde über eine Umwandlung, beispielsweise einen Formwechsel in die GmbH zu kommen.

00:13:45: Also früher war der klassische Schritt, sag' ich jetzt einfach mal... Der Mandant hatte Immobilienbestand.

00:13:52: Man geht erst in eine gewerblich geprägte GmbH und Coca-G zum Beispiel, kann da schon mal eventuell Abschreibungsvolumen gewinnen und insofern ertragsteuerlich ein bisschen optimieren und musste dann früher fünf Jahre mittlerweile zehn Jahre abwarten um dann Grunderwerb steuerfrei in einer Gmbh umwandeln zu können.

00:14:12: Wenn ich aber von vornherein mit einer Gesellschaft erwerbe, dann habe ich eben diese Haltefrist die ich auslöse.

00:14:20: Die hab' ich erst gar nicht und insofern kann ich auch dann unmittelbar in die GmbH ja umwandlen.

00:14:27: Also man kann aber jetzt festhalten, weil ich kann mir vorstellen für den Zuhörer ist das so ja und das wird jetzt alles so kompliziert mit den verschiedenen Rechtsformen und sowas.

00:14:36: Aber grundsätzlich um es wirklich auf dem Punkt zu bringen wenn ich als Privatperson kaufe dann habe ich eine fixe Ausgangssituation Mit der ich auch nur einen fixen Exit machen kann.

00:14:46: also Ich kann als privatperson kaufen und verkaufe als privat person Sobald ich aber als Familienpool egal in welcher Rechtsform.

00:14:54: Erst mal, ich kaufe als Familienpool dann habe ich Umwandlungsmöglichkeiten, ich hab Übertragungsmöglichheiten... Ich bin also deutlich flexibler in meiner gesamten Ausgestaltung.

00:15:04: das heißt ich muss nicht aber ich kann und da kann man glaube ich so egal.

00:15:08: also egal in welche Rechtsform oder welche Möglichkeiten ich bin einfach flexibel für alle Richtungen sozusagen und als Privatpersonen bin ich halt daran gebunden quasi einen gewissen Weg gehen zu müssen Und den habe ich halt in dieser Konstellation nicht, das kann man so festhalten.

00:15:24: Richtig!

00:15:25: Und ich glaube es macht schon Sinn also an der Stelle zu sagen okay wenn ich jetzt... Es gibt ja immer individuelle Situationen jeder ist ja irgendwie einer anderen Ausgangsposition.

00:15:35: Es macht schon sinn sich da mal einmal hinzusetzen und im Vorfeld Gedanken zu machen und mit Sicherheit macht's auch Sinn sich mal einmal intensiver mit so einem GBR Vertrag auseinanderzusetzen.

00:15:45: aber ich glaube oder so würde ichs ja machen Das mache ich sehr auch, wenn ich einmal mich mit so einem GBR-Vertrag auseinandergesetzt habe und für mich meine Regelungen bestimmt habe.

00:15:55: dann ist es ja im Prinzip copy-paste, also für jedes weitere Objekt was man irgendwie dann kauft.

00:16:02: Dann habe ich mir einmal diese Gedanken schon gemacht und habe für mich Entscheidungen getroffen.

00:16:05: Und wenn ich jetzt die GBR für mich als passendes Instrument genutzt habe, dann werde ich das beim nächsten auf wieder so machen.

00:16:11: Wenn ich die KG genutst habe oder für mich ein gutes Instrument empfinde, kann ich's beim nächsten so machen.

00:16:18: aber man muss einmal glaube ich sich auf seine individuelle Situation runterbrechen, sind nicht mehr mit einem Experten wie dir austauschen und sagen Mensch ich bin hier in der Situation das sind meine Ziele.

00:16:29: Was würdest du sagen wo bin ich am besten aufgehoben?

00:16:31: Und dann kann es ja eigentlich schon losgehen.

00:16:33: also ist ja jetzt kein riesen Hexenwerk sozusagen.

00:16:35: Also man muss zwei Aspekte unterscheiden.

00:16:38: Der erste Schritt ich will einfach erstmal um mir diese Flexibilität zu ermöglichen zu erhalten die GBR im Grundbuch haben.

00:16:46: dafür muss ich ja streng genommen auch keinen großartigen Gesellschaftsvertrag zugrunde legen, sondern kann ja den Vertrag von der Stange nehmen.

00:16:54: Aber streng genommen ist es das.

00:16:57: Das heißt dafür würde es ja erst mal reichen den Grundstein ganz schlank zu legen.

00:17:03: wenn ich dann sage unter Berücksichtigung meiner finanziellen Aspekte meine familiären Aspechte macht das vielleicht Sinn da Sicherungsmechanismen aufzunehmen vielleicht Nachfolgegedanken mit einzubauen oder ähnlich ist, dann habe ich ja jederzeit die Möglichkeit dazu das auch wieder privatschriftlich im Hintergrund sage ich mal für mich zu machen.

00:17:25: Unterhinsuziehung meinetwegen eines rechtlichen Rats.

00:17:28: es macht dann schon Sinn da das gesellschaftsvertraglich so aufzubauen dass es auch nachher passt und vielleicht auch eben ep vertragliche testamentarische Regelungen dabei zu berücksichtigen dass sich das nicht irgendwie widerspricht sich irgendwie beißt.

00:17:44: Aber grundsätzlich, sag ich mal sind das so zweierlei paar Schuhe für mich.

00:17:47: also derjenige der loslegen will und sagt Ich weiß noch gar nicht wo die Reihe sehen geht Für den reicht es die GBR ins Grundbuch zu kriegen.

00:17:54: wenn daraus resultiert euch macht mir da mal mehr Gedanken zu hat er die Möglichkeiten die er sonst nicht hätte?

00:18:01: ein Beispiel vielleicht an der Stelle.

00:18:03: Ich würde fast sagen dass klassische Mandat Was ich habe ist derjenig der vielleicht sein Leben lang wie auch immer lang dann zu definieren ist, Immobilienbestand aufgebaut hat und dann vielleicht einen Nachfolgegedanken oder andere Gestaltungsideen hat steuerlicher Hinsicht.

00:18:24: Und dann sagt so was können wir jetzt tun?

00:18:27: Der erste Schritt den man dann immer brauchen muss eine Gesellschaft und bringen Immobilie in diese Gesellschaft ein.

00:18:34: Das ist im Grunde der teuerste Vertrag weil wir alle Immobilier einmal anfassen und notariell auf eine Gesellschaft übertragen müssen.

00:18:44: Das ist der Grund, warum du Eingangs gesagt hast... Grundsätzlich erstmal als GW-Anfang, weil dann sparen wir uns genau diese Kosten.

00:18:51: Richtig!

00:18:51: Von

00:18:51: denen du jetzt gerade an der Stelle sprichst?

00:18:53: Genau

00:18:53: Wir sind quasi in Phase drei In der Phase wo man schon über die nächsten Schritte nachdenken möchte und hat jetzt den Knackpunkt.

00:19:01: Ich muss jetzt einmal meine bestehenden Objekte in diese Familienpugelsellschaft einbringen Gar

00:19:06: nicht mal nur in der dritten Phase unter Nachfolgeaspekten sondern ja vielleicht auch schon in der zweiten Phase wenn ich sage bin Bestandshalter an der stelle aber oder möchte steuerlich optimieren, möchte vielleicht Einkünfte verlagern.

00:19:20: Möchte einen Alpha-Step ab höheres Abschreibungsvolumen generieren oder auch dafür würde ich im Normalfall irgendwelche Gesellschaftsformen heranziehen und muss dann aber jedenfalls erstmal in die Gesellschafts Form rein.

00:19:34: Und das ist dann zwangsläufig einmal ein Rechtsträgerwechsel, einmal dann auch Notarkosten Ja, dann meistens ein teurer Vertrag an der Stelle was die notarielle Begleitung angeht.

00:19:49: Obwohl da jetzt nicht viel juristisch drin steckt.

00:19:52: Die Notare sind eben verpflichtet sich nach den Gegenstandswerten zu richten und wenn ich dann eben schon fleißig im mobilien Bestand aufgebaut habe Dann wird eben der Wert des Immobilienbestands auch zugrunde gelegt.

00:20:02: Das war's für heute mit R&G Zeit für meues.

00:20:06: Wir hoffen du konntest etwas neues lernen und bist inspiriert.

00:20:09: Schau in unserem Immobilientluck vorbei um die Diskussion

00:20:12: fortzusetzen.

00:20:13: Verges

00:20:14: nicht zu abonnieren und teile diesen Podcast mit deinen

00:20:17: Freunden.

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.